Echte Wintereifenpflicht ab 1.1.2008 in Österreich

Ab Januar 2008 gilt echte Winterreifenpflicht in Österreich. Wer seinen Winterurlaub über Silvester und Neujahr 2008 in Österreich verbringt oder als Transitreisender durch Österreich fährt, sollte auf geeignete Bereifung und Mitnahme von Schneeketten nicht verzichten. Denn mit Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetztes zum 1. Januar 2008 hat die österreichische Regierung jüngst eine echte Winterreifenpflicht sowie die Mitführungspflicht von Schneeketten eingeführt. Demnach dürfen Kraftfahrer eines Pkw oder Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.5 Tonnen „bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis“, ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, „wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind, oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind“, erläutert ÖVP-Verkehrssprecher Kukacka aus der
Gesetzesnovelle. Die echte Winterreifenpflicht gilt ab 1. Januar 2008 und dann jährlich von 15. November bis 15. April. Diese neue Gesetzgebung gilt für alle in- und ausländischen Fahrzeuge. Die Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter aufweisen. Bei der Schneekettenpflicht müssen geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden. Allerdings betont das österreichische Verkehrsministerium, eine Winterbereifung sei bei
nicht winterlichem Wetter nicht zwingend notwendig. Heißt also, ist die Fahrbahn trocken und die Temperaturen so hoch, dass man kein Schnee, Matsch oder Eis erwarten kann – so wie es im warmen Winter 2007/2008 der Fall war, braucht man keine Winterreifen aufziehen. Hohe Geldbußen bei Verstößen. Missachtet der Fahrzeuglenker diese Vorschriften und fährt dieser bei Eis, Schnee und Matsch mit Sommerbereifung, hat er mit Geldbußen zu rechnen. Die Höhe der Strafgelder
ist dabei nicht zu verachten. Liegt erst einmal ein Gefährdungstatbestand vor, wird es richtig teuer: ´Winterreifenmuffel´ müssen dann mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen. Einfache Verstöße werden mit Bußgeldern in der Höhe von 35 Euro geahndet.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner