Winterreifenpflicht – jetzt ist es amtlich

Jetzt ist es amtlich: Im Bundesgesetzblatt wurde heute die runderneuerte Winterreifenverordnung veröffentlicht. Diese tritt ab Samstag, 1. Dezember 2010 in Kraft und besagt, daß Fahrzeuge bei winterlichen Straßenbedingungen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit Winterreifen bewegt werden dürfen.

Als Winterreifen im Sinne des Gesetzes gelten Winterreifen und Ganzjahresreifen (Allwetterreifen), die mit einer M+S-Kennzeichnung versehen sind.

Von dieser Regelung ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und die nicht angetriebenen Achspositionen von Lastkraftwagen. Traktor & Co. müssen also garnicht und Lkw nur auf den Antriebsachsen mit M+S-Reifen bestückt sein.

Motorrad- und Motorroller-Fahrer hingegen müssen auf winterlichen Straßen mit M+S-Reifen unterwegs sein. Und zwar ungeachtet der Tatsache, daß es für die meisten Motorräder und für viele Motorroller zum jetzigen Zeitpunkt noch gar keine M+S-Reifen gibt.

Die Abbildug zeigt die M+S-Kennzeichnung eines Reifens sowie das sogenannte Schneeflocken-Symbol (Snowflake-on-the-Mountain), das von der Reifenindustrie seit einiger Zeit als Erkennungsmerkmal für reinrassige Winterreifen benutzt wird. Im Sinne der Winterreifen-Verordnung ist jedoch die alleinige Kennzeichnung mit „M+S“ ausreichend.

Wer es genau wissen will:
Bundesgesetzblatt-vom-03-12-2010

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