Winterreifen-Pflicht ist abgeschafft

Vor etwa vier Jahren wurde eine Verordung in Kraft gesetzt, die regeln sollte, daß Fahrzeuge bei winterlichen Wetterverhältnissen nur mit geeigneter Bereifung unterwegs sein dürfen. Die sogenannte Winterreifen-Pflicht.

Von Kritikern wie auch Befürwortern dieser Verordnung wurde immer wieder bemängelt, daß es sich hierbei um ein handwerklich schlecht gemachtes Regelungswerk handeln würde, weil eigentlich nichts eindeutig geregelt war. Weder die technischen Spezifikationen, die ein Winterreifen erbringen muß noch die Wetter-Parameter.

Schlecht gemachte Regelungen und Gesetze halten, zumal bei ausreichender Hartnäckigkeit von Klägern, hin und wieder nicht stand. So auch bei der Winterreifen-Verordnung geschehen:

Das OLG Oldenburg entschied im Fall eines Autofahrers, den das Amtsgericht Osnabrück unter anderem wegen "unangemessener Bereifung" verurteilt hatte, dass die Rechtsverordnung zu unbestimmt und damit verfassungswidrig sei. Es fehle an ausreichend präzisen Angaben, welche Reifen bei welchem Wetter zu verwenden seien. Damit verwarf das OLG die entsprechende Vorschrift. (Az.: 2 SsRs 220/09).

Damit ist die Winterreifen-Verordnung vom Tisch. "Darf ich noch oder darf ich nicht" ist für Sommerreifen-Fahrer im Winter jetzt also kein Thema mehr.

Unser Rat:
Machen sie es so wie es vernünftigerweise immer schon gemacht wird und statten Sie ab spätestens Ende Oktober Ihr Fahrzeug mit Winterreifen aus.

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