Verkehrsminister Ramsauer prüft Konsequenzen aus Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg
Nach einem Urteil des OLG Oldenburg steht die Pflicht für Winterreifen auf der Kippe. Wir berichteten darüber. Siehe unser Artikel „Winterreifenpflicht ist abgeschafft“.
„Die aus dem Urteil folgenden möglichen Konsequenzen sowie das weitere Vorgehen werden derzeit geprüft“, sagte ein Sprecher von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) in Berlin der dpa. Ramsauer werde das Thema mit seinen Länderkollegen auf der Verkehrsministerkonferenz am Mittwoch und Donnerstag besprechen.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte in einem Urteil vom 9. Juli den Bußgeld-Paragrafen in Frage gestellt. Das Gericht hält die Regelung für verfassungswidrig, da sie nicht konkret genug vorschreibe, bei welchem Wetter Winterreifen aufzuziehen seien (Az: 2 SsRs 220/09).
Das Gericht habe lediglich kritisiert, dass die Verordnung nicht präzise genug gefasst sei, sagte Jan-Nikolas Sontag, Geschäftsführer des Kfz-Verbandes Schleswig-Holstein. Der Gesetzgeber sei nun gefordert, klare Verhältnisse zu schaffen.
Bisher sind zwischen 20 und 40 Euro Geldstrafe zu bezahlen, wenn Autofahrer im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind und von der Polizei erwischt werden. Werden andere Autofahrer zum Beispiel durch ein Rutschen des Wagens behindert, kann es auch einen Punkt in Flensburg geben. Die Verkehrsminister werden bei ihrer Konferenz wahrscheinlich auch klären, ob wegen des Urteils vorerst keine Bußgelder mehr in diesem Bereich erhoben werden, um nicht nachher Rückzahlungsforderungen betroffener Autofahrer ausgesetzt zu sein.