Winterreifenpflicht

Der Bundesrat hat am Freitag den 26. November 2010 einer runderneuerten Winterreifen-Regelung zugestimmt. Die frühere Regelung war vom Oberlandesgericht Oldenburg gekippt worden (wir berichteten darüber).

Die neue Verordnung tritt voraussichtlich in der ersten Dezember-Woche 2010 durch Verkündigung in Kraft.

Sie wird eine Änderung des Paragraphen 2 der StVZO zur Folge haben, der dann sinngemäß Folgendes bestimmen wird:

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifgätte darf ein Kraftfahrzeug nur dann im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, wenn es mit Winterreifen oder Allwetterreifen ausgerüstet ist, die durch „M+S-Zeichen“ als wintertauglich gekennzeichnet sind.

Die Abbildung zeigt sowohl das M+S-Zeichen als auch das Schneeflockensymbol. Das Schneeflockensymbol dürfte in Zukunft das M+S-Zeichen als Prüfzeichen für Winterreifen ablösen. Seit einiger Zeit schon benutzt die Reifenindustrie das Schneeflockensymbol als alleiniges Erkennungsmerkmal für wintertaugliche Reifen.

Fazit: Eine Pflicht zur generellen Umrüstung gibt es auch in Zukunft nicht. Wer sein Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Reifglätte stehen läßt muß nicht auf Winterreifen umrüsten.

Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge; landwirtschaftliche Fahrzeuge werden vermutlich davon ausgenommen sein.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner