Die Straßenverkehrsordnng StVO sagt zur Winterreifenpflicht für Lkw und Busse sinngemäß: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte … dürfen Lkw ab 3,5t nur gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachse M+S-Reifen angebracht sind.
Allerdings keine Regel ohne Ausnahmen: für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft gilt diese Pflicht nicht, wenn für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen verfügbar sind.
Haben Sie Fragen zu der Verfügbarkeit von M+S-Reifen für Ihre Lkw, Busse, Nutzfahrzeuge freuen wir uns auf Ihre E-Mail.